Mr. Goldfinger

Schon mal mit Blattgold gearbeitet? Nee? Ich auch nicht. Neulich war ich in einem Laden für Bastelkram, weil ich auf der Suche nach einer bestimmten Farbe war. Die Farbe habe ich zwar nicht gefunden, aber dafür stieß ich auf Blattgold. 22 Karat, 1g, hauchdünne Folien für knappe 4 Euro. Ich wusste bis da gar nicht, das es so was im Laden zu kaufen gibt. Jedenfalls habe ich gleich mal zwei Packungen mitgenommen - noch ohne konkrete Vorstellung, was ich damit anfangen werde. Kurz darauf war ich in einem Modellbauladen, sah einen TIE-Fighter-Modellbausatz und hatte eine zündende Idee:
Goldener TIE-Fighter
Der dekadenteste TIE-Fighter der imperialen Flotte
Allerdings ist das Ergebnis letztlich doch eher ein Fail. Wenn man nicht gerade 'nen Meter weit Abstand hat, sieht man, dass das Gold Falten wirft, stellenweise total verknittert und krümelig ist und viele Oberflächendetails des TIE verloren gingen. Außerdem war das Aufkleben der Folien ein verfluchter Mist, den ich schnell bereute überhaupt angefangen zu haben. Das lief überhaupt nicht, wie ich mir das vorgestellt hatte. Meine Finger sehen jetzt immer noch so aus, wie die von C-3PO und überall liegen hier kleine Goldfetzchen herum. Naja, manchmal muss man halt einfach etwas ausprobieren um zu wissen, ob es funktioniert. Zumindest kann ich jetzt immerhin sagen, ich habe einen TIE-Fighter aus Gold. Fucking echtes Gold! Wer hat so was schon?!

Kunst! Mehr Kunst!!!

Shredder

Du Produkt eines Betonmischers!

Für das neue Jahr habe ich mir vorgenommen, wieder mehr Kunst zu machen. Und ich fange auch direkt damit an. Hier rechts entsteht gerade ein fieser Schurke aus meiner Lieblingscomicserie - Oroku Saki (alias Shredder). 60 x 80 cm. Mit Acrylfarben auf Leinwand geairbrushtja, dieses Wort gibt es wirklich.

Und fertig: Shredder


Na also, geht doch!

Die Krankenkasse schreibt: Und anbei waren die Versicherungsnachweise für das erste Quartal. Schöner wäre es allerdings gewesen, wenn dazu nicht erst ein dezenter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesversicherungsamt nötig gewesen wäre:
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort vom 17.12.2014 auf mein Schreiben vom Vortag. Allerdings hatte ich keine Werbebroschüre zur eGK angefragt, sondern einen konkreten Antrag gestellt. Einen konkreten Antrag, welcher sich bewilligen oder ablehnen ließ. In Ihrem Schreiben sind Sie leider mit keiner Silbe darauf eingegangen. Daher sehe ich mich genötigt mein Anliegen heute zu wiederholen – ich beantrage hiermit Ausstellung und rechtzeitige Zustellung
  1. eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) zum Besuch meines Hausarztes und meiner behandelnden Fachärzte bzw.
  2. für den Besuch meines Zahnarztes eines Formulars „aus dem die Versichertendaten hervorgehen“ gem. Punkt 3.1 des Anhangs zur Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen der GKV und der KZBV vom 14.08.2014 (http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf).
Ich stelle es Ihnen anheim, selbst zu entscheiden, ob sie mir Bescheinigungen ausstellen, die so lange gelten, wie ich Mitglied Ihrer Krankenkasse bin oder ob Sie die Gültigkeit jeweils auf ein Quartal oder Kalenderjahr befristen. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass:
  1. Ich ein erneutes Nicht-Beantworten meines Anliegens als Ablehnung auffassen werde.
  2. Ich ausdrücklich nicht die Zustellung einer eGK ohne Bild wünsche.
  3. Sie dazu verpflichtet sind, auf Verlangen einen alternativen Versicherungsnachweis auszuhändigen.
  4. Ich mich an das Bundesversicherungsamt wenden werde, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen wollen.
  5. Ich diesen Schriftwechsel auf meinem Blog (http://cypax.net/blog/?tag=eGK) veröffentliche, da angesichts von – wie Sie selbst schrieben – noch 2% der Versicherten (also immerhin etwa 1,4 Millionen Personen) ohne eGK eine gewisses allgemeines Interesse anzunehmen ist. Die Veröffentlichung erfolgt natürlich anonymisiert. Namen von Sachbearbeitern werden nicht genannt. Auch habe ich darauf verzichtet die [Name der Krankenkasse] namentlich zu nennen. Sofern sich die [Name der Krankenkasse] in dieser Angelegenheit an geltendes Recht hält, sehe ich an Letzterem keinen Änderungsbedarf.
Um eine zeitnahe Eingangsbestätigung dieses Schreibens bitte ich ebenso wie – im Falle einer eventuellen Ablehnung dieses Antrags – um eine rechtsmittelfähige Bescheidung, letztere spätestens zum 31.12.2014 (Posteingang bei mir). Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Damit ist das Thema elektronische Gesundheitskarte für mich vorerst erledigt. Jetzt bin ich gespannt auf den ersten Arztbesuch. Wer ebenfalls Probleme mit seiner Kasse hat, eine Ersatzbescheinigung zu erhalten, und mein Schreiben als Vorlage nehmen möchte, soll dies gerne tun - aber bitte nur dann mit dem Bundesversicherungsamt drohen, wenn man das dann gegebenenfalls auch wirklich durchzieht. Und wer sich noch etwas über die eGK informieren möchte, findet einen guten Artikel zu den technischen Hintergründen hier: Grundlagen der elektronischen Gesundheitskarte

eGK: Antwort der Krankenkasse

Hierauf. Und meine Kommentare dazu. Tja, schön wär's ja. Stattdessen drängte sich mir aber schwer der Eindruck auf, ich soll mit Textbausteinen abgespeist werden. Was soll das Geblubber? Ich habe einen Anspruchsnachweis beantragt. Keine Werbebroschüre. Ja genau - "Wir können jetzt leider nix mehr daran ändern weil halt Gesetz." Und übrigens: "Schau doch mal - die anderen Schafe sind doch auch alle brav und steigen jetzt alle in den Laster ein..." Interessant aber, dass 2% (womöglich sogar eher mehr) immer noch keine eGK haben. Das sind dann gut 1,4 Millionen Leute. 1,4 Millionen Leute in der gleichen Situation wie ich. Das ist einer der Gründe, warum ich den Schriftwechsel mit der Krankenkasse ins Blog stelle. Prima! Wenn das als Versicherungsnachweis taugt, dann schickt mir doch einfach diesen Brief - nur halt ohne die verdammte Karte. Diese Datenhoheit bringt leider auch Probleme mit sich: "Sie wollen bei uns eine Lebensversicherung abschließen? Kein Problem - stecken Sie doch nur mal kurz ihre eGK in das Lesegerät und geben Ihre PIN ein. Wir wollen nur sehen ob Sie irgendwelche schweren Krankheiten haben ..." Oder: "Ja Herr Meier, also wir würden Sie gerne in unserer Firma anstellen. Wir müssten nur noch kurz einen Blick in Ihre Gesundheitsakte werfen. Reine Routinesache. Stecken Sie doch mal kurz Ihre Karte hier rein ..." Klar, kann die elektronische Krankheitsakte vom Patienten deaktiviert werden. Klar, dass dies nicht diskriminiert werden darf. Aber ebenso klar ist, dass de facto schon allein die Nichtnutzung ein Stigma darstellen würde, wenn genügend andere die Funktionen nutzen (was leider nicht unwahrscheinlich ist). "Wer nichts zu verbergen hat, kann schließlich ja auch ..." usw. ... Blödsinn. Das Bild muss nur genau einer Anforderung entsprechen: es muss ein Foto von mir sein. Der Gesetzgeber hat es dankenswerter Weise verbaselt, hier klare Kriterien zu spezifizieren. Anmerkung der Vollständigkeit halber: auch der Verweis auf religiöse Gründe gilt als Ausnahme von der Lichtbildregelung. Ja Mensch! Da bin ich ja jetzt total beruhigt! Zum Glück sind dank der strengen Datenschutzrichtlinien noch nie und nirgendwo irgendwelche Daten weggekommen! Und außerdem ein dreifaches Hoch auf unsere tolle Datenschutzbeauftragte! Die Entscheidung habe ich bereits getroffen: Nein! Mich würde es übrigens freuen, wenn die Krankenkasse nicht nur für Fragen da wäre, sondern auch für Antworten. Zum Beispiel mal für eine echte Antwort auf meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung. So viel dazu. Wer in meinen Bemerkungen Ironie oder Zynismus findet, darf es behalten. Ich habe noch genug davon. tl;dr Anstatt meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung zu beantworten schickt mir die Krankenkasse ein Werbepamphlet aus Textbausteinen zu, verschweigt einige Dinge und stellt das Ganze fälschlicherweise als unvermeidbar und alternativlos dar.