Mit der Gesundheitskarte im Radio
Das Thema eGK ist für mich eigentlich ziemlich over and out, aber da ich hier aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen als Experte auf dem Gebiet gelte, haben Fuzzle und Wuschel mich für das Chaosradio über technische Hintergründe, Datenschutz und Probleme mit der elektronischen Gesundheitskarte interviewed.
Lief am 28.3. auf Radio Dreyeckland, oder hier zum Nachhören:
Chaosradio - elektronische Gesundheitskarte (ab ca: 17:20).
Na also, geht doch!
Die Krankenkasse schreibt:
Und anbei waren die Versicherungsnachweise für das erste Quartal.
Schöner wäre es allerdings gewesen, wenn dazu nicht erst ein dezenter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesversicherungsamt nötig gewesen wäre:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort vom 17.12.2014 auf mein Schreiben vom Vortag.
Allerdings hatte ich keine Werbebroschüre zur eGK angefragt, sondern einen konkreten Antrag gestellt.
Einen konkreten Antrag, welcher sich bewilligen oder ablehnen ließ. In Ihrem Schreiben sind Sie leider mit keiner Silbe darauf eingegangen.
Daher sehe ich mich genötigt mein Anliegen heute zu wiederholen – ich beantrage hiermit Ausstellung und rechtzeitige Zustellung
Damit ist das Thema elektronische Gesundheitskarte für mich vorerst erledigt. Jetzt bin ich gespannt auf den ersten Arztbesuch.
Wer ebenfalls Probleme mit seiner Kasse hat, eine Ersatzbescheinigung zu erhalten, und mein Schreiben als Vorlage nehmen möchte, soll dies gerne tun - aber bitte nur dann mit dem Bundesversicherungsamt drohen, wenn man das dann gegebenenfalls auch wirklich durchzieht.
Und wer sich noch etwas über die eGK informieren möchte, findet einen guten Artikel zu den technischen Hintergründen hier: Grundlagen der elektronischen Gesundheitskarte
- eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) zum Besuch meines Hausarztes und meiner behandelnden Fachärzte bzw.
- für den Besuch meines Zahnarztes eines Formulars „aus dem die Versichertendaten hervorgehen“ gem. Punkt 3.1 des Anhangs zur Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen der GKV und der KZBV vom 14.08.2014 (http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf).
- Ich ein erneutes Nicht-Beantworten meines Anliegens als Ablehnung auffassen werde.
- Ich ausdrücklich nicht die Zustellung einer eGK ohne Bild wünsche.
- Sie dazu verpflichtet sind, auf Verlangen einen alternativen Versicherungsnachweis auszuhändigen.
- Ich mich an das Bundesversicherungsamt wenden werde, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen wollen.
- Ich diesen Schriftwechsel auf meinem Blog (http://cypax.net/blog/?tag=eGK) veröffentliche, da angesichts von – wie Sie selbst schrieben – noch 2% der Versicherten (also immerhin etwa 1,4 Millionen Personen) ohne eGK eine gewisses allgemeines Interesse anzunehmen ist. Die Veröffentlichung erfolgt natürlich anonymisiert. Namen von Sachbearbeitern werden nicht genannt. Auch habe ich darauf verzichtet die [Name der Krankenkasse] namentlich zu nennen. Sofern sich die [Name der Krankenkasse] in dieser Angelegenheit an geltendes Recht hält, sehe ich an Letzterem keinen Änderungsbedarf.
eGK: Antwort der Krankenkasse
Hierauf.
Und meine Kommentare dazu.
Tja, schön wär's ja. Stattdessen drängte sich mir aber schwer der Eindruck auf, ich soll mit Textbausteinen abgespeist werden.
Was soll das Geblubber? Ich habe einen Anspruchsnachweis beantragt. Keine Werbebroschüre.
Ja genau - "Wir können jetzt leider nix mehr daran ändern weil halt Gesetz."
Und übrigens: "Schau doch mal - die anderen Schafe sind doch auch alle brav und steigen jetzt alle in den Laster ein..."
Interessant aber, dass 2% (womöglich sogar eher mehr) immer noch keine eGK haben. Das sind dann gut 1,4 Millionen Leute. 1,4 Millionen Leute in der gleichen Situation wie ich. Das ist einer der Gründe, warum ich den Schriftwechsel mit der Krankenkasse ins Blog stelle.
Prima! Wenn das als Versicherungsnachweis taugt, dann schickt mir doch einfach diesen Brief - nur halt ohne die verdammte Karte.
Diese Datenhoheit bringt leider auch Probleme mit sich:
"Sie wollen bei uns eine Lebensversicherung abschließen? Kein Problem - stecken Sie doch nur mal kurz ihre eGK in das Lesegerät und geben Ihre PIN ein. Wir wollen nur sehen ob Sie irgendwelche schweren Krankheiten haben ..."
Oder:
"Ja Herr Meier, also wir würden Sie gerne in unserer Firma anstellen. Wir müssten nur noch kurz einen Blick in Ihre Gesundheitsakte werfen. Reine Routinesache. Stecken Sie doch mal kurz Ihre Karte hier rein ..."
Klar, kann die elektronische Krankheitsakte vom Patienten deaktiviert werden.
Klar, dass dies nicht diskriminiert werden darf.
Aber ebenso klar ist, dass de facto schon allein die Nichtnutzung ein Stigma darstellen würde, wenn genügend andere die Funktionen nutzen (was leider nicht unwahrscheinlich ist).
"Wer nichts zu verbergen hat, kann schließlich ja auch ..." usw. ...
Blödsinn. Das Bild muss nur genau einer Anforderung entsprechen: es muss ein Foto von mir sein.
Der Gesetzgeber hat es dankenswerter Weise verbaselt, hier klare Kriterien zu spezifizieren.
Anmerkung der Vollständigkeit halber: auch der Verweis auf religiöse Gründe gilt als Ausnahme von der Lichtbildregelung.
Ja Mensch! Da bin ich ja jetzt total beruhigt! Zum Glück sind dank der strengen Datenschutzrichtlinien noch nie und nirgendwo irgendwelche Daten weggekommen!
Und außerdem ein dreifaches Hoch auf unsere tolle Datenschutzbeauftragte!
Die Entscheidung habe ich bereits getroffen: Nein!
Mich würde es übrigens freuen, wenn die Krankenkasse nicht nur für Fragen da wäre, sondern auch für Antworten. Zum Beispiel mal für eine echte Antwort auf meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung.
So viel dazu.
Wer in meinen Bemerkungen Ironie oder Zynismus findet, darf es behalten. Ich habe noch genug davon.
tl;dr
Anstatt meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung zu beantworten schickt mir die Krankenkasse ein Werbepamphlet aus Textbausteinen zu, verschweigt einige Dinge und stellt das Ganze fälschlicherweise als unvermeidbar und alternativlos dar.
Elektronische Gesundheitskarte? Nee, lass mal.
Die Krankenkasse hat mich dieses Jahr ziemlich genervt mit ständigen Aufforderungen ihnen ein Bild von mir zu schicken für das neuste große IT-Desasterprojekt: die elektronische Gesundheitskarte.
Die alte Krankenkarte ist laut Aufdruck noch bis 2017 gültig, also habe ich das geflissentlich ignoriert.
Allerdings meckerten jetzt die Arzthelferinnen neulich, dass sie ab 1.1.2015 die alte Karte nicht mehr akzeptieren werden.
Zeit also, sich mal der Thematik zu widmen und der Krankenkasse zu schreiben:
Gültigkeit meiner Krankenversichertenkarte über den 01.01.2015 hinaus
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vergangenheit haben Sie mich wiederholt aufgefordert, Ihnen eine Fotografie von mir zuzusenden, um mir eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen.
Da mein bisheriges Schweigen hierzu von Ihnen möglicherweise nicht korrekt interpretiert wurde oder wird, erkläre ich hiermit, dass ich weder eine Fotografie für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte abgeben werde, noch dass ich wünsche, dass mir eine elektronische Gesundheitskarte ohne Foto ausgestellt und zugesandt wird. Diese Erklärungen halte ich auch in Kenntnis der gemeinsamen Pressemitteilung von GKV, KBV und KZBV vom 15.08.2014 (siehe Pressemitteilung) aufrecht.
Nach dem Wortlaut des § 291a SGB V ergibt sich für mich, dass es
Das Schreiben basiert auf einem Musterbrief, welchen ich noch etwas angepasst habe.
Und ja, den Key habe ich in der Tat auf Papier schön ausgedruckt und dem Brief schön angetackert. - Man legt ja schließlich Wert auf ordentliche Verschlüsselung ;-)
Mal sehen, wie die Kasse antworten wird.
Abseits aller Trollerei hat das Ganze ja auch einen sehr ernsten Hintergrund. Wer mehr darüber wissen möchte, was gegen die eGK spricht, der kann sich z.B. hier und hier schlau machen.- keine Pflicht zur Einsendung eines Fotos für die eGK gibt;
- keine Ordnungswidrigkeit ist, wenn ein Versicherter dies nicht tut und
- die Weigerung, eine eGK zu beantragen nicht mit Sanktionen belegt werden kann.
- eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) zum Besuch meines Hausarztes und meiner behandelnden Fachärzte bzw.
- für den Besuch meines Zahnarztes eines Formulars „aus dem die Versichertendaten hervorgehen“ gem. Punkt 3.1 des Anhangs zur Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen der GKV und der KZBV vom 14.08.2014 (http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf).