Kategorie POLITIK, GESELLSCHAFT


eGK: Antwort der Krankenkasse

Hierauf. Und meine Kommentare dazu. Tja, schön wär's ja. Stattdessen drängte sich mir aber schwer der Eindruck auf, ich soll mit Textbausteinen abgespeist werden. Was soll das Geblubber? Ich habe einen Anspruchsnachweis beantragt. Keine Werbebroschüre. Ja genau - "Wir können jetzt leider nix mehr daran ändern weil halt Gesetz." Und übrigens: "Schau doch mal - die anderen Schafe sind doch auch alle brav und steigen jetzt alle in den Laster ein..." Interessant aber, dass 2% (womöglich sogar eher mehr) immer noch keine eGK haben. Das sind dann gut 1,4 Millionen Leute. 1,4 Millionen Leute in der gleichen Situation wie ich. Das ist einer der Gründe, warum ich den Schriftwechsel mit der Krankenkasse ins Blog stelle. Prima! Wenn das als Versicherungsnachweis taugt, dann schickt mir doch einfach diesen Brief - nur halt ohne die verdammte Karte. Diese Datenhoheit bringt leider auch Probleme mit sich: "Sie wollen bei uns eine Lebensversicherung abschließen? Kein Problem - stecken Sie doch nur mal kurz ihre eGK in das Lesegerät und geben Ihre PIN ein. Wir wollen nur sehen ob Sie irgendwelche schweren Krankheiten haben ..." Oder: "Ja Herr Meier, also wir würden Sie gerne in unserer Firma anstellen. Wir müssten nur noch kurz einen Blick in Ihre Gesundheitsakte werfen. Reine Routinesache. Stecken Sie doch mal kurz Ihre Karte hier rein ..." Klar, kann die elektronische Krankheitsakte vom Patienten deaktiviert werden. Klar, dass dies nicht diskriminiert werden darf. Aber ebenso klar ist, dass de facto schon allein die Nichtnutzung ein Stigma darstellen würde, wenn genügend andere die Funktionen nutzen (was leider nicht unwahrscheinlich ist). "Wer nichts zu verbergen hat, kann schließlich ja auch ..." usw. ... Blödsinn. Das Bild muss nur genau einer Anforderung entsprechen: es muss ein Foto von mir sein. Der Gesetzgeber hat es dankenswerter Weise verbaselt, hier klare Kriterien zu spezifizieren. Anmerkung der Vollständigkeit halber: auch der Verweis auf religiöse Gründe gilt als Ausnahme von der Lichtbildregelung. Ja Mensch! Da bin ich ja jetzt total beruhigt! Zum Glück sind dank der strengen Datenschutzrichtlinien noch nie und nirgendwo irgendwelche Daten weggekommen! Und außerdem ein dreifaches Hoch auf unsere tolle Datenschutzbeauftragte! Die Entscheidung habe ich bereits getroffen: Nein! Mich würde es übrigens freuen, wenn die Krankenkasse nicht nur für Fragen da wäre, sondern auch für Antworten. Zum Beispiel mal für eine echte Antwort auf meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung. So viel dazu. Wer in meinen Bemerkungen Ironie oder Zynismus findet, darf es behalten. Ich habe noch genug davon. tl;dr Anstatt meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung zu beantworten schickt mir die Krankenkasse ein Werbepamphlet aus Textbausteinen zu, verschweigt einige Dinge und stellt das Ganze fälschlicherweise als unvermeidbar und alternativlos dar.

Elektronische Gesundheitskarte? Nee, lass mal.

Die Krankenkasse hat mich dieses Jahr ziemlich genervt mit ständigen Aufforderungen ihnen ein Bild von mir zu schicken für das neuste große IT-Desasterprojekt: die elektronische Gesundheitskarte. Die alte Krankenkarte ist laut Aufdruck noch bis 2017 gültig, also habe ich das geflissentlich ignoriert. Allerdings meckerten jetzt die Arzthelferinnen neulich, dass sie ab 1.1.2015 die alte Karte nicht mehr akzeptieren werden. Zeit also, sich mal der Thematik zu widmen und der Krankenkasse zu schreiben:
Gültigkeit meiner Krankenversichertenkarte über den 01.01.2015 hinaus Sehr geehrte Damen und Herren, in der Vergangenheit haben Sie mich wiederholt aufgefordert, Ihnen eine Fotografie von mir zuzusenden, um mir eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszustellen. Da mein bisheriges Schweigen hierzu von Ihnen möglicherweise nicht korrekt interpretiert wurde oder wird, erkläre ich hiermit, dass ich weder eine Fotografie für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte abgeben werde, noch dass ich wünsche, dass mir eine elektronische Gesundheitskarte ohne Foto ausgestellt und zugesandt wird. Diese Erklärungen halte ich auch in Kenntnis der gemeinsamen Pressemitteilung von GKV, KBV und KZBV vom 15.08.2014 (siehe Pressemitteilung) aufrecht. Nach dem Wortlaut des § 291a SGB V ergibt sich für mich, dass es
  1. keine Pflicht zur Einsendung eines Fotos für die eGK gibt;
  2. keine Ordnungswidrigkeit ist, wenn ein Versicherter dies nicht tut und
  3. die Weigerung, eine eGK zu beantragen nicht mit Sanktionen belegt werden kann.
Sollte also meine gültige Krankenversichertenkarte ab 01.01.2015 bei Arztbesuchen nicht mehr als Dokument genutzt werden können, die mir die Inanspruchnahme kassenärztlicher Leistungen und meinen behandelnden Ärzten die Abrechnung ihrer Leistungen ermöglicht, beantrage ich bereits heute vorsorglich die Ausstellung und unaufgeforderte rechtzeitige Zustellung
  1. eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) zum Besuch meines Hausarztes und meiner behandelnden Fachärzte bzw.
  2. für den Besuch meines Zahnarztes eines Formulars „aus dem die Versichertendaten hervorgehen“ gem. Punkt 3.1 des Anhangs zur Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen der GKV und der KZBV vom 14.08.2014 (http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf).
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenersparnis bin ich im Interesse der Versichertengemeinschaft bereit, mich auf die elektronische Zusendung der entsprechenden Nachweise (in Form von pdf-Dateien) durch Sie einzulassen; meine E-Mail-Adresse finden Sie oben im Briefkopf. Ich würde diese Nachweise dann vor einem Arztbesuch auf eigene Kosten ausdrucken. Aus Gründen des Datenschutzes weise ich Sie allerdings darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails von Unbeteiligten gelesen werden können (so auch der Wortlaut Ihrer Seite unter ) und etwaige E-Mails an meine obige Adresse darum einschließlich ihrer Anhänge zu verschlüsseln wären. Meinen öffentlichen PGP-Key finden Sie im Anhang dieses Schreibens. Ich stelle es Ihnen anheim, selbst zu entscheiden, ob sie mir Bescheinigungen ausstellen, die so lange gelten, wie ich Mitglied Ihrer Krankenkasse bin oder ob Sie die Gültigkeit jeweils auf ein Quartal oder Kalenderjahr befristen. Mir ist bekannt, dass einzelne Krankenkassen die o. g. Verfahrensregelungen bereits heute bei Versicherten anwenden, die nicht mehr über eine gültige Krankenversichertenkarte verfügen, eine elektronische Gesundheitskarte aber ablehnen. Um eine zeitnahe Eingangsbestätigung dieses Schreibens bitte ich ebenso wie – im Falle einer eventuellen Ablehnung dieses Antrags – um eine rechtsmittelfähige Bescheidung, letztere spätestens zum 31.12.2014 (Posteingang bei mir). Vielen Dank und mit freundliche Grüßen,
Das Schreiben basiert auf einem Musterbrief, welchen ich noch etwas angepasst habe. Und ja, den Key habe ich in der Tat auf Papier schön ausgedruckt und dem Brief schön angetackert. - Man legt ja schließlich Wert auf ordentliche Verschlüsselung ;-) Mal sehen, wie die Kasse antworten wird. Abseits aller Trollerei hat das Ganze ja auch einen sehr ernsten Hintergrund. Wer mehr darüber wissen möchte, was gegen die eGK spricht, der kann sich z.B. hier und hier schlau machen.

Netzneutralität in der Netzpolitik

Wann immer es um technische Dinge geht, darf man sich traditionell darauf verlassen, dass unsere geliebten Politiker mit ununterbietbarer Kompetenz aufwarten. Das wäre ja eigentlich nicht weiter dramatisch, wenn nicht die selben Neuland-Politiker auch darüber entscheiden würden, was man in diesem schönen Lande zum Wohle des Volkes mit der Technik machen darf - und was nicht. Beim Thema Netzneutralität beispielsweise geht es darum, ob Provider bestimmte Dienste im Internet bevorzugen dürfen. Bevorzugen heißt hier konkret, es werden die Datenpakete eines privilegierten Dienstes mit mehr Bandbreite durch das Netz geroutet als andere Datenpakete. Weil die Bandbreite im Netz begrenzt ist, haben die unpriviligierten Datenpakete dann das Nachsehen, denn sie kommen umso stärker verzögert durch, je mehr Bandbreite für Datenpakete von privilegierten Diensten beansprucht wird. Soweit klar? Jetzt könnte man natürlich einfach die Bandbreite insgesamt erhöhen, so dass alle Dienste stets genug Bandbreite haben. Das würde man Netzausbau nennen und ist verdammt-noch-mal eigentlich der Job der Provider. Eigentlich. Denn de facto läuft es so, dass die Kosten hierfür allzu oft von Gemeinden (also der Gesellschaft und den Steuerzahlern) übernommen werden, um wenigstens von einem Steinzeitzustand auf eine halbwegs zeitgemäße Netzanbindung zu kommen. Die Provider hingegen nutzen den Umstand der Bandbreitenverknappung derweil für ein ganz eigenes Geschäftsmodell: Sie verlangen von Diensteanbietern (wie z.B. Google, Facebook, Instagram, usw.) Geld um deren Datenpakete bevorzugt im Netz zuzustellen. Wer nicht mitmacht hat verloren, denn dessen Dienst kommt dann mit dem Rest der Bandbreite nur noch tröpfelnd durchs Internet. Die bevorzugten Dienste sind dann superschnell und ruckelfrei - und der große, traurige Rest krepst mit elendig langen Ladezeiten vor sich hin. Ist das im Sinne des Volkes? Wohl kaum. Und heute dachte ich, jetzt endlich hat das unsere geliebte Bundesregierung auch mal verstanden - der Regierungssprecher verkündet: Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit, dass Anbieter elektronischer Kommunikation alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete gleich ohne Berücksichtigung des Absenders, des Empfängers, der Art des Inhalts, Dienstes oder auch der Anwendung behandeln sollen. Das ist der Inhalt der Netzneutralität. Jo. Ein historischer Moment: ich stimme der Regierung zu ;-) Aber dann, im direkt nächsten Satz: Dieser Grundsatz steht im Einklang damit, dass man Spezialdienste ermöglicht. Sehr geehrter Herr Regierungssprecher, liebe Bundesregierung, NEIN! Spezialdienste können nicht im Einklang mit Netzneutralität stehen - Spezialdienste sind das exakte Gegenteil. Ein Netz ist entweder neutral oder ist es nicht. Es kann nicht ein bisschen neutral sein. Oder eigentlich neutral mit Ausnahmen sein. Es mag in der Politik Usus sein, Kompromisse zu finden, Ausnahmen zu definieren, Sonderregeln und Hintertürchen zu haben - hier ist das aber schon auf technischer Ebene einfach unsinnig und widerspricht dem Grundgedanken. tl;dr - um das mal zusammenzufassen: entweder die Bundesregierung lügt uns glatt ins Gesicht oder sie plappert nach, was ihr diverse Einflüsterer gesagt haben und hat selber keine Ahnung. Ich weiß echt nicht, was schlimmer ist, aber in Anbetracht der sonstigen Regierungsqualität abseits dieses Themas tendiere ich zu Letzterem. Vorerst. PS: Im Übrigen befürchte ich, dass Ausnahmen für wenige Dienste (Merkel bemüht immer das schlechte Beispiel des fahrerlosen Autos) sehr schnell ausgeweitet würden auf alles Mögliche und - ganz besonders - auf alles was angeblich Arbeitsplätze schafft oder "für den Standort Deutschland alternativlos" ist. So dass die Provider letztlich ihr bisheriges perfides Geschäftsmodell einfach weiterführen könnten.

Routerzwang

Der Preis für die fadenscheinigste Ausrede des Tages geht an die Bundesnetzagentur, welche verlauten lässt, dass sie bedauerlicherweise leider, leider nicht ermächtigt ist, den Routerzwang zu verhindern. Ich übersetze das mal für euch:

Wir können gar nicht regulieren