Finger weg von der Y-Achse!


Kanada wird zum Polizeistaat
und beschließt eine Erweiterung der Antiterror-Ermächtigungsgesetze
Bitte stabil hinsetzen und tief durchatmen - jetzt kommen ein paar der heftigsten Punkte:
- Ministerien dürfen Personen, die sie des Terrorismus verdächtig halten, auf No-Fly-Listen stellen
- Die Listen sind geheim
- Betroffene können nur in einem aufwendigen Verfahren die Löschung von der Liste beantragen
- Dann müssen sie beweisen, dass sie kein Risiko darstellen und dass die Einschätzung des Ministeriums unbegründet war
- Das Ministerium, bzw. die Regierung darf ihre Gegenbeweise geheim vortragen - weder der Beschuldigte noch sein Anwalt bekommen die Chance die angeblichen Beweise zu sehen und zu widerlegen
- Das Ministerium, bzw. die Regierung darf auch Beweise vorlegen, welche "eigentlich unzulässig" sind (ich nehme an, das betrifft z.B. erzwungene Geständnisse oder Beweismittel, welche bei einer heimlich durchgeführten Durchsuchung "gefunden" wurden)
- Äußerungen, welche als Unterstützung von "Terrorismus im Allgemeinen" ausgelegt werden können, werden mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft - selbst wenn diese im rein privaten Rahmen geäußert wurden.
- Jeder, der in irgendeiner Weise mit an der Äußerung beteiligt ist, wird nach dem Prinzip der Störerhaftung ebenfalls bestraft (also z.B. Verleger, Forenbetreiber, Blogger, ...)
- Bislang durften Personen festgenommen werden, von denen angenommen wurde, dass sie sich an terroristischen Aktionen beteiligen werden - jetzt reicht bereits, dass sie sich an terroristischen Aktionen beteiligen könnten
- Hiergegen kann Berufung eingelegt werden, aber die Regierung darf sich das zuständige Gericht aussuchen
- Der Geheimdienst CSIS (Canadian Security Intelligence Service) soll künftig nicht nur passiv Daten sammeln sondern auch aktiv werden. Weltweit.
- Der CSIS darf nicht töten, niemanden verletzen oder die Justiz behindern - allerdings kann er sich eine richterliche Genehmigung einholen, wenn es ihm doch danach ist.
Trotz intensiver Proteste werden Bürgerrechte weiter eingeschränkt. [...] Die Zustimmung des Oberhauses gilt als sicher, die königliche Zustimmung durch den Generalgouverneur als Formalakt.Das wundert nicht. Wann hat Bürgerwille zuletzt irgendwo irgendwann irgendetwas verhindert? :-(
Na also, geht doch!
Die Krankenkasse schreibt:
Und anbei waren die Versicherungsnachweise für das erste Quartal.
Schöner wäre es allerdings gewesen, wenn dazu nicht erst ein dezenter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesversicherungsamt nötig gewesen wäre:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort vom 17.12.2014 auf mein Schreiben vom Vortag.
Allerdings hatte ich keine Werbebroschüre zur eGK angefragt, sondern einen konkreten Antrag gestellt.
Einen konkreten Antrag, welcher sich bewilligen oder ablehnen ließ. In Ihrem Schreiben sind Sie leider mit keiner Silbe darauf eingegangen.
Daher sehe ich mich genötigt mein Anliegen heute zu wiederholen – ich beantrage hiermit Ausstellung und rechtzeitige Zustellung
Damit ist das Thema elektronische Gesundheitskarte für mich vorerst erledigt. Jetzt bin ich gespannt auf den ersten Arztbesuch.
Wer ebenfalls Probleme mit seiner Kasse hat, eine Ersatzbescheinigung zu erhalten, und mein Schreiben als Vorlage nehmen möchte, soll dies gerne tun - aber bitte nur dann mit dem Bundesversicherungsamt drohen, wenn man das dann gegebenenfalls auch wirklich durchzieht.
Und wer sich noch etwas über die eGK informieren möchte, findet einen guten Artikel zu den technischen Hintergründen hier: Grundlagen der elektronischen Gesundheitskarte
- eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gem. § 19 Abs. 3 BMV-Ä (http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf) zum Besuch meines Hausarztes und meiner behandelnden Fachärzte bzw.
- für den Besuch meines Zahnarztes eines Formulars „aus dem die Versichertendaten hervorgehen“ gem. Punkt 3.1 des Anhangs zur Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte zwischen der GKV und der KZBV vom 14.08.2014 (http://www.kzbv.de/vereinb-egk2013.download.09ecea6ed48506de8073117e6bd22218.pdf).
- Ich ein erneutes Nicht-Beantworten meines Anliegens als Ablehnung auffassen werde.
- Ich ausdrücklich nicht die Zustellung einer eGK ohne Bild wünsche.
- Sie dazu verpflichtet sind, auf Verlangen einen alternativen Versicherungsnachweis auszuhändigen.
- Ich mich an das Bundesversicherungsamt wenden werde, wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen wollen.
- Ich diesen Schriftwechsel auf meinem Blog (http://cypax.net/blog/?tag=eGK) veröffentliche, da angesichts von – wie Sie selbst schrieben – noch 2% der Versicherten (also immerhin etwa 1,4 Millionen Personen) ohne eGK eine gewisses allgemeines Interesse anzunehmen ist. Die Veröffentlichung erfolgt natürlich anonymisiert. Namen von Sachbearbeitern werden nicht genannt. Auch habe ich darauf verzichtet die [Name der Krankenkasse] namentlich zu nennen. Sofern sich die [Name der Krankenkasse] in dieser Angelegenheit an geltendes Recht hält, sehe ich an Letzterem keinen Änderungsbedarf.
eGK: Antwort der Krankenkasse
Hierauf.
Und meine Kommentare dazu.
Tja, schön wär's ja. Stattdessen drängte sich mir aber schwer der Eindruck auf, ich soll mit Textbausteinen abgespeist werden.
Was soll das Geblubber? Ich habe einen Anspruchsnachweis beantragt. Keine Werbebroschüre.
Ja genau - "Wir können jetzt leider nix mehr daran ändern weil halt Gesetz."
Und übrigens: "Schau doch mal - die anderen Schafe sind doch auch alle brav und steigen jetzt alle in den Laster ein..."
Interessant aber, dass 2% (womöglich sogar eher mehr) immer noch keine eGK haben. Das sind dann gut 1,4 Millionen Leute. 1,4 Millionen Leute in der gleichen Situation wie ich. Das ist einer der Gründe, warum ich den Schriftwechsel mit der Krankenkasse ins Blog stelle.
Prima! Wenn das als Versicherungsnachweis taugt, dann schickt mir doch einfach diesen Brief - nur halt ohne die verdammte Karte.
Diese Datenhoheit bringt leider auch Probleme mit sich:
"Sie wollen bei uns eine Lebensversicherung abschließen? Kein Problem - stecken Sie doch nur mal kurz ihre eGK in das Lesegerät und geben Ihre PIN ein. Wir wollen nur sehen ob Sie irgendwelche schweren Krankheiten haben ..."
Oder:
"Ja Herr Meier, also wir würden Sie gerne in unserer Firma anstellen. Wir müssten nur noch kurz einen Blick in Ihre Gesundheitsakte werfen. Reine Routinesache. Stecken Sie doch mal kurz Ihre Karte hier rein ..."
Klar, kann die elektronische Krankheitsakte vom Patienten deaktiviert werden.
Klar, dass dies nicht diskriminiert werden darf.
Aber ebenso klar ist, dass de facto schon allein die Nichtnutzung ein Stigma darstellen würde, wenn genügend andere die Funktionen nutzen (was leider nicht unwahrscheinlich ist).
"Wer nichts zu verbergen hat, kann schließlich ja auch ..." usw. ...
Blödsinn. Das Bild muss nur genau einer Anforderung entsprechen: es muss ein Foto von mir sein.
Der Gesetzgeber hat es dankenswerter Weise verbaselt, hier klare Kriterien zu spezifizieren.
Anmerkung der Vollständigkeit halber: auch der Verweis auf religiöse Gründe gilt als Ausnahme von der Lichtbildregelung.
Ja Mensch! Da bin ich ja jetzt total beruhigt! Zum Glück sind dank der strengen Datenschutzrichtlinien noch nie und nirgendwo irgendwelche Daten weggekommen!
Und außerdem ein dreifaches Hoch auf unsere tolle Datenschutzbeauftragte!
Die Entscheidung habe ich bereits getroffen: Nein!
Mich würde es übrigens freuen, wenn die Krankenkasse nicht nur für Fragen da wäre, sondern auch für Antworten. Zum Beispiel mal für eine echte Antwort auf meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung.
So viel dazu.
Wer in meinen Bemerkungen Ironie oder Zynismus findet, darf es behalten. Ich habe noch genug davon.
tl;dr
Anstatt meine Beantragung einer Ersatzbescheinigung zu beantworten schickt mir die Krankenkasse ein Werbepamphlet aus Textbausteinen zu, verschweigt einige Dinge und stellt das Ganze fälschlicherweise als unvermeidbar und alternativlos dar.








